Privatpatienten

Vergütung für privatversicherte Personen

Herzlich willkommen in meiner Praxis! Nachfolgend möchte ich meine privatversicherten Patienten auf Folgendes hinweisen: 

 

Ihre Honorarvereinbarung

Meine Praxis schließt mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Darin ist als Vergütung meiner Tätigkeit der 2,3-fache Satz der gesetzlichen Krankenkassen-Vergütung vereinbart. Die Vergütung für meine Leistungen ist unabhängig von der Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung. Sie erhalten nach der Behandlung eine entsprechende Rechnung. Die Rechnung müssen Sie persönlich begleichen, können diese aber bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. 

 

Rechtliche Grundlage

Die Angemessenheit des 2,3-fachen Satzes wurde durch die deutsche Rechtsprechung umfassend bestätigt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte in seinem Urteil vom 06.12.1995 (AZ: 13 U 281/93) fest, dass der 2,3-fache Satz als ortsübliches Entgelt für Privatpatienten anzusetzen ist. Das Amtsgericht Lemgo bestätigte am 04. Mai 2021 (AZ: 18 C 164/20) die Rechtmäßigkeit entsprechender Vergütungssätze für Ergotherapie-Leistungen. Private Krankenversicherungen können diese Vergütungshöhe daher grundsätzlich nicht als unüblich beanstanden.

 

Wichtige Hinweise zur Kostenerstattung
 

Für alle Privatpatienten

Ich empfehle Ihnen vor Behandlungsbeginn Ihre individuellen Tarifbedingungen zu prüfen. Die Erstattungshöhe kann je nach gewähltem PKV-Tarif unterschiedlich ausfallen. Insbesondere beim Basistarif ist die Leistungshöhe häufig eingeschränkt. Bei allen Fragen zur Erstattung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung.

 

Besonderer Hinweis für Beihilfeberechtigte

Falls Sie beihilfeberechtigt sind und über eine Restkostenversicherung verfügen, sollten Sie unbedingt vor Behandlungsbeginn klären, ob Ihr Tarif einen Beihilfeergänzungstarif umfasst. 

Die Beihilfehöchstsätze orientieren sich in der Regel an den GKV-Vergütungssätzen und liegen damit deutlich unter dem 2,3-fachen Satz. Ohne entsprechenden Ergänzungstarif erstattet Ihre Restkostenversicherung gegebenenfalls nur bis zur Höhe des Beihilfehöchstsatzes. Dies kann zu erheblichen Eigenanteilen führen, weil Sie in diesem Fall die Differenz zwischen dem 2,3-fachen Satz und dem Beihilfehöchstsatz selbst tragen müssten. Prüfen Sie daher bitte vor Behandlungsbeginn, ob Ihr Versicherungstarif diese Differenz abdeckt.

Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer Versicherungssituation wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfe.

 

Ihre Eigenverantwortung

Jede private Krankenversicherung bietet individuelle Leistungspakete an. Daher kann ich Ihnen keine verbindliche Auskunft zu Ihren speziellen Kostenerstattungsansprüchen geben. Um sicherzugehen, dass Ihre Behandlungskosten übernommen werden, sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer PKV.

 

Transparenz und Service

Gerne stelle ich Ihnen vor Behandlungsbeginn meine aktuelle Preisliste zur Verfügung. Bei Fragen zu meiner Abrechnung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Rechtlicher Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer Versicherungssituation wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenversicherung.

 

Stand: Juli 2025 - Änderungen vorbehalten

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.